Immobilienwirt (Dipl. d. EIA)Beim Immobilienwirt handelt es sich um eine Person beziehungsweise Personen welche eigenständig verantwortliche Funktionen in der Immobilienwirtschaft wahrnehmen. Das heißt, in ihren Aufgabenbereich fällt die Leitung, Koordinierung beziehungsweise Überwachung von kaufmännischen Aufgaben bei Imm... Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/i/immobilienwirt-(dipl.-d.-eia).php